Entscheidung gegen einen Rehaaufenthalt
Albert Klein, 53 Jahre alt
MS-Diagnose seit 2015
Aufgrund seines Berufs werden bei Herrn Klein die Kosten einer Rehabilitation nicht übernommen. Ihm genügt jedoch der regelmäßige Aufenthalt in einer MS-Klinik.
"Ich bin von Beruf Tierarzt, das heißt, das ist ein Kammerberuf und bei diesen Kammerberufen ist man für die Rentenversicherung bei der Ärzteversorgung untergebracht, das heißt, man ist nicht über die Verberentung der BfA zuständig. Das bedeutet, Reha-Maßnahmen, die eingeleitet werden, werden ja nur eingeleitet in Anführungsstrichen, das ist leider so, um die Berentungsmöglichkeiten zu überprüfen. Und da das für mich nicht zutrifft und auch niemand die… Also Reha-Maßnahmen werden von der Rentenversicherung bezahlt und da die Ärztekammer, die Ärzteversorgung keine Kostenübernahme macht für Reha-Maßnahmen, ist das bei mir nicht der Fall. Muss ich auch ganz ehrlich sagen, da bin ich nicht reuig drüber, dass es so ist.
Also für mich die Situation, in der Tagesklinik sein zu können und die Gespräche hier zu führen, ist für mich momentan am wertvollsten. Aber auch da kann ich nicht sagen, wie sich die Zukunft entwickeln wird natürlich."
Thema: Entscheidung für oder gegen einen Rehabilitationsaufenthalt